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		<title>Parlamentsdrucksachen : Aktuelle Nachrichten</title>
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	<description>Heute wissen, was morgen Gesetz ist</description><language>en</language><image>
		<title>Parlamentsdrucksachen : Aktuelle Nachrichten</title>
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	<width></width><height></height><description>Heute wissen, was morgen Gesetz ist</description></image><generator>TYPO3 - get.content.right</generator><docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs><lastBuildDate>Tue, 07 Sep 2010 08:42:00 +0200</lastBuildDate><item>
	<title>ERP-Sondervermögen</title>
	<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1231&#38;cHash=e9dbd260bcfc2f81af2261ccd1652ce2</link>
<description>Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans über...</description><content:encoded><![CDATA[
	<p>Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Unternehmen in volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen fördern, damit Arbeitsplätze geschaffen und erhalten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft gesichert werde. Aus dem ERP-Sondervermögen werden Mittel in Höhe von 413 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereit gestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige der Freien Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapitel in einem Volumen von rund 4 Milliarden Euro.</p>
	<p>Weiterführende Hinweise:</p>
	<p>BR-Drs. <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0491_10.pdf" target="_blank" >491/10</a></p>
	]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Bundesgesetzblatt</category><category>Neues aus Berlin</category><category>Parlamentsdrucksachen</category> Peter Schmidt 
<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 08:42:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title>Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder</title>
<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1230&#38;cHash=aa146022a7b639c49c6366503f4c26c5</link>
<description>Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder will...</description><content:encoded><![CDATA[
<p>Nach bisheriger Rechtslage werden nichteheliche und eheliche Kinder im Erbrecht nicht vollständig gleich behandelt. Das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 hat für Erbfälle, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 1970 ereigneten den nichtehelichen Kindern in der damaligen Bundesrepublik ein Erb- und Pflichtteilsrecht zuerkannt. Zuvor hatten nichteheliche Kinder überhaupt kein Erbrecht nach ihrem Vater, weil sie mit diesem nicht als verwandt galten. Von dieser Neuregelung wurden jedoch solche Kinder ausgenommen, die vor dem 1. Juli 1949 geboren und deshalb bei Inkrafttreten des Gesetzes 21 Jahre alt oder älter waren.<br /><br />Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung vom 28. Mai 2009 festgestellt, dass dies gegen Art. 14 i.V.m. Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Der Gerichtshof hat in der Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Gleichstellung nichtehelicher mit ehelichen Kindern ein besonders wichtiger Grundsatz sei, vor dem ein etwaiges Vertrauen anderer Personen in den Fortbestand der alten Rechtslage zurückzutreten habe. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung gesellschaftlicher Wertvorstellungen könnten Bewertungen, die in früherer Zeit berücksichtigenswert gewesen seien, nicht mehr zur Rechtfertigung heutiger gesetzlicher Regelungen herangezogen werden.<br /><br />Angesichts der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik, Verletzungen der EMRK möglichst wirksam zu unterbinden, wird die bestehende Stichtagsregelung nicht mehr aufrecht erhalten. Der Stichtag 1. Juli 1949 wird rückwirkend für Erbfälle nach dem 28. Mai 2009 (Tag der EGMR-Entscheidung) aufgehoben. Ist der Staat anstelle eines vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindes gesetzlicher Erbe geworden (§ 1936 BGB), ist er nach dem Gesetzentwurf verpflichtet, dem nichtehelichen Kind den Wert des Nachlasses zu erstatten.<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BR-Drs. <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0486_10.pdf" target="_blank" >486/10</a></p>
]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Bundesgesetzblatt</category><category>Neues aus Berlin</category><category>Parlamentsdrucksachen</category> Peter Schmidt 
<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 08:11:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title>Sarrazins Buch: Die Berichte der Bundesregierung zum Thema</title>
<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1225&#38;cHash=b36e1f48fb215378fbfc7091a3c1f5e6</link>
<description>Zur Debatte um die umstrittenen Äußerungen des früheren Berliner Finanzsenators und noch...</description><content:encoded><![CDATA[
<p>Zur Debatte um die umstrittenen Äußerungen des früheren Berliner Finanzsenators und noch Bundesbankers Thilo Sarrazin hat der Bundesanzeiger Verlag <a href="index.php?id=1754" target="_self" >einige Dokumente</a> zusammengestellt. <br /></p>
<p>Der SPD-Politiker Thilo Sarrazin hatte in mehreren Interviews die Integrationsbereitschaft und -willigkeit zahlreicher Einwanderer als ungenügend bezeichnet. </p>
<p>In seinem erst kürzlich erschienen Buch vertritt er die These, dass muslimische Einwandererfamilien überproportional von Sozialleistungen profitierten und keinen Beitrag zum Wohlstand leisteten. Zwar rückte der Politiker inzwischen von seiner umstrittenen Äußerung über die genetischen Gemeinsamkeiten von Juden ab. Doch kam dieser Schritt wohl zu spät: Nachdem der Vorstand der Bundesbank einstimmig beschlossen hatte, die Abberufung Sarrazins zu beantragen, muss nun Bundespräsident Wulff über seine Entlassung entscheiden.</p>
<p>Der SPD-Politiker stützte seine Kritik unter anderem auf den Integrationsbericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Achter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland). Die Fokussierung auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe lässt die Dokumentation allerdings nicht zu. Andere Personenkreise, etwa Aussiedlerinnen und Aussiedler bzw. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind nicht Gegenstand des Reports; für sie ist der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten zuständig. Aus dem Migrationsbericht ergibt sich, dass die meisten Zuwanderer im Jahr 2008 aus Polen kamen. Demgegenüber nahm die Zahl türkischstämmiger Migranten ab, während mehr Deutsche als bisher die Bundesrepublik verließen. </p>
<p>Der Bundesanzeiger hat die Debatte um Sarrazins Thesen zum Anlass genommen, um die derzeitigen Stellungnahmen der Bundesregierung zum Thema Ausländer- und Migrationspolitik zusammenzustellen. Sie finden hier unter anderem den aktuellen Integrationsreport und den Migrationsbericht. Auch im Alten- und im Armutsbericht wird auf die Lebenssituation der Zuwanderer eingegangen.<br /></p>
<p><a href="http://betrifft-gesetze.de/parlamentsdrucksachen/ausl%C3%A4nderpolitik/" target="_blank" >Mehr</a><br /></p>
]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Parlamentsdrucksachen</category><category>Bundesgesetzblatt</category> Peter Schmidt 
<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 10:11:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title>Haushalt 2011</title>
<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1224&#38;cHash=e883a7d504bbc5cee8bffa875318260e</link>
<description>Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans...</description><content:encoded><![CDATA[
<p>Der vom Bundesfinanzministerium aufgestellte Entwurf des Haushaltsplans beruht auf den von den jeweils zuständigen Bundesministerien übersandten Voranschlägen der Einzelpläne und den Ergebnissen der nachfolgenden bilateralen Ressortverhandlungen. Erstmals ist für den Bundeshaushalt die sog. „Schuldenbremse“ des Art. 115 des Grundgesetzes (GG) anzuwenden. Künftig gilt der Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts. Eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes ist danach nur noch in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zulässig (Art. 115 Abs. 2 S. 2 GG). Nach Art. 115 Abs. 2 S. 3 GG sind zusätzlich bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. Der strukturell zulässige Verschuldensspielraum von 0,35 Prozent des BIP wird damit in konjunkturell „schlechten Zeiten“ entsprechend den daraus folgenden Wirkungen auf den Bundeshaushalt erweitert und in „guten Zeiten“ verringert (sog. Konjunkturkomponente).</p>
<p>Das Gesetz zur Ausführung von Art. 115 GG vom 10. August 2009 (BGBl. I 2009, S. 2702, 2704) legt hierzu Näheres fest. Es regelt das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme. Hierzu gehören insbesondere die Bestimmung der strukturellen und der konjunkturellen Verschuldungskomponente. Nach der Übergangsregelung des Art. 143d Abs. 1 S. 5 bis 7 GG sind für den Bund noch bis einschließlich des Jahres 2015 Abweichungen hinsichtlich des strukturellen Verschuldungsspielraums zugelassen. § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung von Art. 115 GG bestimmt, dass die Schuldenregel für den Bund im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 mit der Maßgabe Anwendung findet, dass das strukturelle Defizit des Haushaltsjahres 2010 ab dem Jahr 2011 in gleichmäßigen Schritten bis zur vollen Einhaltung der maximal zulässigen strukturellen Verschuldung von 0,35 Prozent des BIP im Jahr 2016 zurückgeführt wird.</p>
<p>Die im Entwurf des Bundeshaushalts 2011 veranschlagte Nettokreditaufnahme beträgt 57,500 Milliarden Euro und unterschreitet damit – laut Entwurf – die errechnete Neuverschuldungsgrenze von 57,515 Milliarden Euro.</p>
<p>Weiterführende Hinweise:</p>
<p>BR-Drs. <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0450_10.pdf" target="_blank" >450/10</a></p>
<p>BT-Drs. <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/1702500.pdf" target="_blank" >17/2500</a></p>
]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Bundesgesetzblatt</category><category>Neues aus Berlin</category><category>Parlamentsdrucksachen</category> Peter Schmidt 
<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 09:11:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title>Neuer Finanzbericht 2011 lieferbar</title>
<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1188&#38;cHash=61a9170b82fa666ddb708247da5723e1</link>
<description>Der Finanzbericht 2011 wurde vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Der jährlich...</description><content:encoded><![CDATA[
<p>Der Finanzbericht 2011 wurde vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Der jährlich vorzulegende Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft ist besser bekannt unter dem Kurztitel &quot;Finanzbericht&quot;. Das Ministerium erläutert mit dem Finanzbericht die Haushaltsvorlage der Bundesregierung in finanz- und gesamtwirtschaftlicher Sicht und ergänzt damit den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans 2011.<br /><br />Der Bericht ist in folgende Abschnitte aufgegliedert: <br /><br />- Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014<br />- Der Haushalt des Bundes<br />- Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei der <br />&nbsp; Aufstellung des Bundeshaushalts 2011<br />- Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2009 bis Juli 2010<br />- Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden<br />- Die Finanzen der EG und internationale Finanzbeziehungen</p>
<p>Der Bericht enthält einen umfangreichen Statistikteil mit zahlreichen Tabellen und Übersichten.</p>
<p>400 Seiten, Preis: 23,00 Euro inkl. Versandkosten</p>
<p><a href="https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/parlamentsdrucksachen/finanzbericht-2011/?cHash=c2359b129def2bdd8881ea7233ef0ac6" target="_blank" >Zur Bestellung</a><br /><br />Der Finanzbericht ist im Einzelbezug als auch im Abonnement erhältlich - Anfragen per E-Mail an Parlament@Bundesanzeiger.de.<br /><br /></p>
]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Parlamentsdrucksachen</category>
<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 11:12:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title>Änderung des Umwandlungsgesetzes</title>
<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1170&#38;cHash=207c09bb74514bf4c31a33f3af534b1b</link>
<description>Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) setzt die...</description><content:encoded><![CDATA[
<p>Während einige Änderungen zwingende Vorschriften betreffen, die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Änderungsrichtlinie bis 30. Juni 2011 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, haben andere Regelungen optionalen Charakter, die in einigen Fällen ebenfalls umgesetzt werden sollen. <br /><br />Die Änderungsrichtlinie verfolgt dabei das Ziel, die Verwaltungslasten der in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmen zu reduzieren. Die geänderten Richtlinien betreffen die Verschmelzung und Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften sowie – im Falle der grenzüberschreitenden Verschmelzung – auch unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Europäische Kommission schätzt das gemeinschaftsweite Einsparpotential durch die Änderungsrichtlinie auf 172 Mio. Euro pro Jahr. Fünf Jahre nach Inkrafttreten hat die EU-Kommission zu überprüfen, welche Auswirkungen die Richtlinie auf den Verwaltungsaufwand der betroffenen Unternehmen gehabt hat, und hierüber Bericht zu erstatten. <br /><br />Betroffen von den Änderungen im nationalen Recht ist § 8 UmwG (Verschmelzungsbericht) und die Frage der Notwendigkeit der Beschlussfassung der Hauptversammlung sowie deren Vorbereitung (§§ 62, 63 UmwG). Die Gründungs- und Sacheinlagenprüfung nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Verschmelzungen bzw. Spaltungen sollen von den gleichen Sachverständigen vorgenommen werden können.<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BR-Drs. <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0485_10.pdf" target="_blank" >485/10</a></p>
]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Bundesgesetzblatt</category><category>Neues aus Berlin</category><category>Parlamentsdrucksachen</category> Peter Schmidt 
<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 22:50:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title>Begleitetes Fahren ab 17</title>
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<description>Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des...</description><content:encoded><![CDATA[
<p>Dem Gesetzentwurf liegen Ergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen zugrunde, wonach das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger und Fahranfängerinnen gebracht habe. Das zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristete Modellvorhaben soll nunmehr zum 1. Januar 2011 in Dauerrecht überführt werden. Das Modellprojekt habe gezeigt, dass in der Anfangssphase des selbstständigen Fahrens mit Begleitung das Unfalls- und Deliktsrisiko sich um einem zweistelligen Prozentbereich (22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße) verringere, so die Bundesregierung. <br /><br />Weiterer Änderungsbedarf ergebe sich aus der notwendigen Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG (3. EG-Führerscheinrichtlinie) zum 19. Januar 2011. Danach muss die Gültigkeit der Führerscheindokumente auf fünfzehn Jahre ab 2013 und die bisher ausgestellten Führerscheine bis 2033 befristet werden.<br /><br />Schließlich sollen mit dem Entwurf auch Forderungen des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Zentralen Fahrerlaubnisregisters des Kraftfahrt-Bundesamtes umgesetzt werden.<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BR-Drs. <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0489_10.pdf" target="_blank" >489/10</a></p>
]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Bundesgesetzblatt</category><category>Neues aus Berlin</category><category>Parlamentsdrucksachen</category> Peter Schmidt 
<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 22:47:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title>Gesetzgebungskalender zum Bundesrecht</title>
<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1168&#38;cHash=7edb4257f522172ea418caa5098337ea</link>
<description>Der Bundesanzeiger gibt monatlich eine Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung heraus.</description><content:encoded><![CDATA[
<p lang="de-DE">Der Gesetzgebungskalender bietet eine aktuelle Übersicht über geplante neue Gesetze und informiert über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Somit können Sie den Entstehungsprozess eines Gesetzes mit allen relevanten Daten wie der Bezeichnung des Vorhabens, dem Datum der Einbringung, den Drucksachennummern sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt nachvollziehen. Die kompakte Zusammenstellung bietet eine aktuelle Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung. Es erscheinen über 3.000 Parlamentsdrucksachen mit mehr als 80.000 Druckseiten und ca. 5.000 Seiten Bundesgesetzblatt im Jahr. Der Gesetzgebungskalender verschafft Ihnen kompakt einen Überblick, wo sich welcher Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen befindet. Ein umfangreiches Sach- und Drucksachenregister ermöglicht ein schnelles Auffinden der Novelle. Ausgewählte Vorhaben werden zudem kurz inhaltlich vorgestellt, so dass anhand dieser Darstellung auch eine inhaltliche Gewichtung und Einordnung der Gesetze erfolgt.</p>
<p lang="de-DE"><a href="index.php?id=119" target="_self" >Unsere Angebote zum Gesetzgebungskalender</a><br /></p>
]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Bundesgesetzblatt</category><category>Neues aus Berlin</category><category>Parlamentsdrucksachen</category> Peter Schmidt 
<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 22:45:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title>Verkündungen im Bundesgesetzblatt</title>
<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1167&#38;cHash=3a216c1093b818e0fdea5dea2e412846</link>
<description>Seit der letzten Ausgabe wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl.) unter anderem das Gesetz zur Änderung...</description><content:encoded><![CDATA[
<p>Seit der letzten Ausgabe wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl.) unter anderem das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e, BGBl I 2010, Nr. 38 S. 944; <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0944.pdf" target="_blank" >http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0944.pdf</a>), das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (BGBl I 2010, Nr. 38 S. 945; <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0945.pdf" target="_blank" >http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0945.pdf</a>), das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BGBl I 2010, Nr. 38 S. 950; <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0950.pdf" target="_blank" >http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0950.pdf</a>), das Gesetz zur Schaffung zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG, BGBl I 2010, Nr. 38 S. 957; <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0957.pdf" target="_blank" >http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0957.pdf</a>), das Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts (BGBl I 2010, Nr. 39, S. 977; <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0977.pdf" target="_blank" >http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s0977.pdf</a>) sowie das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende (BGBl I 2010, Nr. 41 S. 1112; <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s1112.pdf" target="_blank" >http://www.edrucksachen.de/pdf/bgbl110s1112.pdf</a>) verkündet.</p>
]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Bundesgesetzblatt</category><category>Neues aus Berlin</category><category>Parlamentsdrucksachen</category> Peter Schmidt 
<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 22:42:00 +0200</pubDate>
</item><item>
<title>Länder wollen Kosten im Beratungshilferecht senken</title>
<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1143&#38;cHash=609b142d80525bc2a07db65126220a64</link>
<description>Das Beratungshilfegesetz (BerHG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sollen mit dem...</description><content:encoded><![CDATA[
<p>Die von den Ländern zu tragenden Kosten für die Beratungshilfe seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich und seit dem Jahr 2004 sprunghaft angestiegen. Verantwortlich dafür seien neben Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsrecht und in den wirtschaftlichen Verhältnissen vieler einkommensschwacher Bürger vor allem unpräzise Gesetzesbegriffe, Strukturschwächen des Bewilligungsverfahrens und mangelhafte Aufklärungsmöglichkeiten sowie die fehlende Kenntnis anderer Hilfemöglichkeiten. Diese Defizite führten zu einer nicht hinreichenden Prüfung, einer vorschnellen Bejahung der Voraussetzungen der Beratungshilfe und zu einer uneinheitlichen Bewilligungspraxis der Gerichte, so die Ländervertreter. </p>
<p>Mit dem Gesetzentwurf sollen die von den Ländern identifizierten Strukturschwächen des Bewilligungsverfahrens beseitigt, die Bewilligungsvoraussetzungen präzisiert und die Kosten der Beratungshilfe auf ein bestimmtes Maß zurückgeführt werden.</p>
<p>Der Gesetzentwurf konkretisiert das die Beratungshilfe ausschließende Tatbestandsmerkmal der „Mutwilligkeit“: Mutwilligkeit soll danach vorliegen, soweit ein Rechtssuchender, der nicht Beratungshilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt auf eigene Kosten absehen würde (§ 1 Abs. 4 BerHG-E). Der Gesetzentwurf will ferner klarstellen, dass nicht nur die Inanspruchnahme von Beratungshilfe durch Vertretung, sondern auch durch die Inanspruchnahme von Beratungshilfe durch Beratung mutwillig sein kann. Ferner muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig „sein“, sondern es soll genügen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig „erscheint“. Insofern sieht der Gesetzentwurf eine Angleichung an das Recht der Prozesskostenhilfe vor (vgl. § 114 Abs. 1 ZPO). </p>
<p>Nach § 2 Abs. 1 BerHG darf der Rechtsanwalt die Vertretung auf Kosten der Landeskasse nur dann übernehmen, wenn und soweit sie erforderlich ist. Bisher benennt das BerHG noch keine konkreten Voraussetzungen, wann eine Vertretung tatsächlich „erforderlich“ ist. Dies habe dazu geführt, so der Gesetzentwurf, dass heute in der ganz überwiegenden Zahl der Beratungshilfefälle nicht nur eine Beratung, sondern auch eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nach außen erfolge. Bei Vertretungen fällt regelmäßig eine höhere Gebühr (70 Euro) an als bei einer bloßen Beratung (30 Euro). Statistische Erhebungen hätten ergeben, dass sich die Vertretung des Rechtssuchenden in der Praxis zum Regelfall entwickelt habe. Nach § 2 Abs. 1 S. 2 BerHG-E soll eine Vertretung nur dann erforderlich sein, „wenn der Rechtssuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann“. </p>
<p>Hinsichtlich der weiteren Rechtsänderungen wird auf den Gesetzentwurf verwiesen.</p>
<p>BR-Drs. <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0069_10.pdf" target="_blank" >69/10</a></p>
<p>BT-Drs. <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/1702164.pdf" target="_blank" >17/2164</a></p>
]]></content:encoded><category>Betrifft Gesetze</category><category>Neues aus Berlin</category><category>Parlamentsdrucksachen</category> Peter Schmidt 
<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 07:56:00 +0200</pubDate>
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