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		<title>Parlamentsdrucksachen : Aktuelle Nachrichten</title>
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		<description>Heute wissen, was morgen Gesetz ist</description>
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			<title>Parlamentsdrucksachen : Aktuelle Nachrichten</title>
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		<lastBuildDate>Thu, 02 Feb 2012 16:34:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Abbau der kalten Progression</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=6094&#38;cHash=2ac5c30fe252a7670f546106829faa41</link>
			<description>Mit dem Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression will die Bundesregierung inflationsbedingte...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bisher führen Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz (sog. „kalte Progression“). Der Gesetzentwurf will sicherstellen, so das Bundesfinanzministerium, dass der Staat nicht von Lohnerhöhungen profitiert, denen keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrunde liegt. Finanziert werden soll der Abbau der kalten Progression durch die vom Arbeitskreis Steuerschätzung im November 2011 prognostizierten Steuermehreinnahmen. <br /><br />Die Bundesregierung will in zwei Schritten inflationsbedingte Mehreinnahmen an die Steuerpflichtigen zurückgeben. In den Jahren 2013 und 2014 wird der Grundfreibetrag erhöht. Zudem sollen die Steuertarife angepasst werden: Die Anhebung des Grundfreibetrages von 4,4 Prozent in 2014 wird auf den Tarifverlauf insgesamt übertragen; davon ausgenommen ist das Eingangseinkommen für die zweite Proportionalzone („Reichensteuer“). Die Gesetzesbegründung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vorlage keine umfassende Steuerreform enthält: weder am Tarifmodell noch an der Tarifstruktur werden strukturelle Änderungen vorgenommen. Ab der 18. Legislaturperiode soll die Wirkung der kalten Progression regelmäßig überprüft werden.<br /><br />Nach Schätzungen wird die Tarifanpassung in der vollen Jahreswirkung zu jährlichen Steuermindereinnahmen von insgesamt rund sechs Milliarden Euro führen; einmalig will der Bund den Anteil an den Mindereinnahmen tragen.<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BR-Drs. <a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0847_11.pdf" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >847/11</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Bundesgesetzblatt</category>
			<category>Europa,Staat</category>
			<category>Verwaltung</category>
			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Grüne wollen erweiterte Klagemöglichkeiten für Umweltverbände</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=6057&#38;cHash=3cfa5a0854054fa425dc99de95da5636</link>
			<description>Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben in den Bundestag den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Nach Auffassung der Luxemburger Richter sei anerkannten Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten ein weiter Zugang zu den Gerichten zu gewähren. Ein solch weiter Zugang&nbsp; der Verbände zu den Gerichten folge auch aus der Aarhus-Konvention, so die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Da die Bundesrepublik Vertragspartner dieser Konvention sei, statuiere diese unmittelbar zwingende Vorgaben für das nationale Recht. Es sei daher notwendig, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz europa- und völkerrechtskonform anzupassen.&nbsp;<br /><br />Derzeit ist nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Klagemöglichkeit für Umweltverbände auf drittschützende Normen beschränkt. Nach dem Urteil des EuGH müssen die Mitgliedstaaten aber „der betroffenen Öffentlichkeit einen weiten Zugang zu Gerichten“ gewähren. Die Beschränkung der Klagemöglichkeit wollen DIE GRÜNEN daher aufheben.&nbsp;<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BT-Drs.&nbsp;<a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/1707888.pdf" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >17/7888</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Europa,Staat</category>
			<category>Verwaltung</category>
			<category>Bundesgesetzblatt</category>
			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 10:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Diskriminierung wegen des Geschlechts im Versicherungswesen</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5961&#38;cHash=a092b08df576215665256450a5a878b0</link>
			<description>Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Versicherungsbranche zur Gleichbehandlung von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hintergrund für die Ausarbeitung der Leitlinien ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Test-Achats“ vom 1. März 2011. Darin setzten die Luxemburger Richter den Versicheren bis zum 21. Dezember 2012 eine Frist, um männliche und weibliche Kunden in Bezug auf Versicherungsprämien und Leistungen gleich zu behandeln. Nach Beratungen der Kommission mit den betroffenen Kreisen hat sie die nunmehr vorgelegten Leitlinien angenommen, um dem Bedürfnis nach konkreten Anleitungen zur Umsetzung der Entscheidung Rechnung zu tragen. Sie stellen für die Versicherungswirtschaft klar, dass das Urteil nur für neue Versicherungsverträge gilt, die nach dem 21. Dezember geschlossen werden. Auch wird klargestellt, dass das Urteil nicht dazu führen wird, dass Frauen etwa stets dieselben Versicherungsprämien zahlen werden wie Männer. Allerdings können sich Versicherer nicht mehr allein auf das Geschlecht als bestimmenden Risikofaktor berufen, um Unterschiede bei den Prämien zu rechtfertigen. Dies schließt es allerdings nicht aus, dass andere Faktoren bei der Berechnung der Prämien berücksichtigt werden, etwa das Fahrverhalten bei der Berechnung der Autoversicherungsprämie. Bisher ist das Geschlecht ein bestimmender Faktor in der KfZ-Versicherung, in der Lebens- und Rentenversicherung sowie in der privaten Krankenversicherung. Die Leitlinien enthalten ferner Beispiele für zulässige geschlechterbezogene Versicherungspraktiken.<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br /><a href="fileadmin/newsletter/Gesetze_Aktuell/2012/12012/Leitlinien_Versicherungsbranche.pdf" title="Datei herunterladen/öffnen" target="_blank" class="GeneralDownload" >Pressemitteilung</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Bundesgesetzblatt</category>
			<category>Europa,Staat</category>
			<category>Verwaltung</category>
			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			<category>Neues aus Brüssel</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Änderungen im Vergaberecht</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5960&#38;cHash=f17c06b257783a1d7ef4840ef665ac52</link>
			<description>Die Europäische Kommission will die bestehenden Vergaberegeln ändern und eine neue Richtlinie über...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Neuregelung im Vergaberecht will die Europäische Kommission die entsprechenden Regelungen einfacher und flexibler gestalten. Dies soll insbesondere Behörden bei der Vergabe einen größeren Verhandlungsspielraum eröffnen und es ihnen gestatten, Aufträge verstärkt auch auf elektronischem Wege zu vergeben. Dies ergibt sich aus dem Vorschlag zur Überarbeitung der Vergaberichtlinie, die der Binnenmarktkommissar Michel Barnier vorgestellt hat. Kernbestandteil der Neuregelung soll eine bessere qualitative Verwendung öffentlicher Mittel bei der Auftragsvergabe sein. Künftig sollen nicht nur der Preis, sondern auch Umweltkriterien und soziale Gesichtspunkte, etwa die Rücksichtnahme auf benachteiligte Personen, berücksichtigt werden. Zudem will die Kommission kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern. Hierzu sollen die Bieter künftig weniger Unterlagen einreichen müssen. Dadurch will die Kommission die Verwaltungslast für die Unternehmen verringern.&nbsp;<br /><br />Nicht geändert werden die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge. Sie betragen seit Januar 2012 für Bauaufträge fünf Millionen und für allgemeine Dienstleistungen 200.000 Euro.&nbsp;<br /><br />Die Kommissionsvorschläge werden nunmehr dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt, um ein Legislativverfahren zu lancieren. Das neue Vergaberecht soll Ende Juni 2014 in Kraft treten.<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br /><a href="fileadmin/newsletter/Gesetze_Aktuell/2012/12012/oeffentliche_Auftraege.pdf" title="Datei herunterladen/öffnen" target="_blank" class="GeneralDownload" >Pressemitteilung</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Bundesgesetzblatt</category>
			<category>Europa,Staat</category>
			<category>Verwaltung</category>
			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			<category>Neues aus Brüssel</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verkündungen im Bundesgesetzblatt</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5959&#38;cHash=8793ae806f20db6c673c1291ffb24ac0</link>
			<description>Seit der letzten Ausgabe wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl.) unter anderem das Gesetz betreffend...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der letzten Ausgabe wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl.) unter anderem das Gesetz betreffend des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2011, Nr. 67, S.&nbsp;<a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >2714</a>), das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung (BGBl. I 2011, Nr. 69, S.&nbsp;<a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >2842</a>), das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2011, Nr. 69, S.&nbsp;<a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >2854</a>), das Haushaltsgesetz 2012 (BGBl. I 2011, Nr. 70, S.&nbsp;<a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >2938</a>), das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG, BGBl. I 2011, Nr. 70, S.&nbsp;<a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >2983</a>), das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, das Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung (BGBl. I 2011, Nr. 71, S.&nbsp;<a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >3044</a>) sowie das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BGBl. I 2011, Nr. 71, S.&nbsp;<a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >3057</a>) verkündet.</p>]]></content:encoded>
			<category>Bundesgesetzblatt</category>
			<category>Europa,Staat</category>
			<category>Verwaltung</category>
			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			<category>Neues aus Berlin</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:43:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Änderungen im Wertpapierrecht</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5958&#38;cHash=15e81613460593d3dbc668d7685ea20c</link>
			<description>Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt der bei öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (ABl. L 327 vom 11.12.2010, S. 1). Der Gesetzentwurf nimmt zu diesem Zweck Änderungen im Wertpapierrecht vor: Betroffen sind das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung, die Wertpapierprospektgebührenverordnung, das Börsengesetz, das Restrukturierungsfondsgesetz sowie die Restrukturierungsfondsverordnung.&nbsp;<br /><br />Die Änderungen im WpPG betreffen vor allem die dort genannten Obergrenzen und Schwellenwerte für die Anwendbarkeit von Ausnahmen vom Anwendungsbereich des WpPG bzw. von der Prospektpflicht. Diese Grenzwerte werden mit dem Änderungsgesetz erhöht. Ferner wird die Prospektfreiheit von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen erweitert. Diese Erweiterung gilt für im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige Unternehmen unabhängig von einer Notierung an einem organisierten Markt im Europäischen Wirtschaftsraum oder einem von der Europäischen Kommission als gleichwertig erachteten Drittstaatenmarkt. Ferner werden Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorbehaltlich der Einwilligung des jeweiligen Kunden verpflichtet, Emittenten oder Anbietern auf Antrag die Einstufung von Kunden mitzuteilen. Die Zusammenfassung in einem Prospekt ist künftig erst ab einer Mindeststückelung von 100.000 Euro entbehrlich. Sie muss nunmehr Kerninformationen enthalten, die dem Anleger bei der Anlageentscheidung helfen sollen.<br /><br />Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Änderungen im WpHG vor. Zu erwähnen ist hier insbesondere die Regelung, dass künftig für jene Emittenten, deren Wertpapiere in Deutschland notiert sind und die keinen anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums als Herkunftsstaat gewählt haben, die Bundesrepublik als Herkunftsstaat gesetzlich fingiert wird. Eine Ausnahme von den Berichtspflichten soll nach der Neuregelung erst bei einer Mindeststückelung von 100.000 Euro gelten.<br /><br />Neu geregelt wird ferner die Dauer der Veröffentlichung des Prospekts und die Form der Übermittlung des zu billigenden Prospekts und der Übersetzung der Zusammenfassung an die Bundesanstalt. Neu eingefügt werden zudem Regelungen zur elektronischen Signatur für die elektronische Hinterlegung endgültiger Angebotsbedingungen durch Nutzung der Melde- und Veröffentlichungsplattform der Bundesanstalt. Klargestellt wird, dass grundsätzlich nach einem Jahr ein neuer Prospekt zu erstellen ist. Diese begrenzte Dauer gilt selbst dann, wenn das ursprünglich öffentliche Angebot von Wertpapieren unverändert weitergeführt wird. Eine Ausnahme soll lediglich für ein öffentliches Angebot auf Grund endgültiger Bedingungen gelten, die im Rahmen eines Angebotsprogramms auch während der Gültigkeit des Basisprospekts hinterlegt wurden. Erhöht wird die Bußgeldbewehrung eines öffentliches Angebots ohne Prospekts auf 500.000 Euro.&nbsp;<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BR-Drs.&nbsp;<a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0846_11.pdf" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >846/11</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Bundesgesetzblatt</category>
			<category>Europa,Staat</category>
			<category>Verwaltung</category>
			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			<category>Neues aus Berlin</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:40:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ausweitung des Finanzmarktstabilisierungsfonds</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5887&#38;cHash=224a1a9e62ec60271fca08d5e731c387</link>
			<description>Die Bundesregierung hat ein Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz in die parlamentarischen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts fortbestehender systemischer Risiken will die Bundesregierung den Finanzmarkt durch den vorgelegten Gesetzentwurf stabilisieren. Nach Angaben der Bundesregierung könne zwar mit dem bestehenden Instrumentarium der Auslagerung „toxischer Wertpapiere“ auf eine sog. Bad-Bank einer konkreten Gefahr für ein einzelnes Institut frühzeitig begegnet werden. Mit diesem Instrument könne jedoch nicht als vorbeugende Maßnahme die Stabilität des Finanzsystems insgesamt gesichert werden. Der Gesetzentwurf will daher die befristete Möglichkeit schaffen, erneut Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz zu gewähren. Ferner soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter bestimmten Voraussetzungen höhere Eigenmittelanforderungen an die Kreditinstitute festsetzen und die Vorlage von Plänen zur Erreichung einer solchen höheren Eigenmittelausstattung verlangen können.<br /><br />Im Einzelnen soll der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Anträge geöffnet werden. In diesem Zusammenhang soll das schon bis 2010 vorhandene Instrumentarium wieder vollständig zur Verfügung stehen. Ausgeweitet werden soll das sog. Zweckgesellschaftsmodell, wonach Garantien für auf Zweckgesellschaften ausgelagerte Wertpapiere übernommen werden. Dieses Modell soll nicht nur wie bisher auf strukturelle Wertpapiere Anwendung finden. Zu diesem Zweck soll der Garantierahmen auf 400 Mrd. Euro und die Kreditermächtigung auf 80 Mrd. Euro erhöht werden, wobei die Gewährung von Garantien künftig für einen Zeitraum von fünf Jahren und für gedeckte Schuldverschreibungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren möglich sein soll.&nbsp;<br /><br />Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage soll die BaFin anordnen dürfen, dass ein Kreditinstitut über eine höhere Eigenmittelausstattung verfügt. Hierzu genügt das Vorliegen einer sog. besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt oder drohende Gefahren für die Finanzmarktstabilität, insbesondere bei einer entsprechenden Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisikien (ESRB) oder entsprechenden Empfehlungen oder Beschlüssen des Europäischen Rates oder aufgrund eines abgestimmten Vorgehens der Europäischen Aufsichtsbehörden und nicht mehr erst – wie bisher – bei einer konkreten Bestandsgefährdung eines Instituts. Diese Anordnungsbefugnis soll bis zum 31. Dezember 2012 befristet sein. Ferner soll die BaFin auch verlangen können, dass ein solches Institut in einem Plan nachvollziehbar darlegt, wie es die höhere Eigenmittelausstattung erreichen will. Erfolgt innerhalb einer festgelegten Frist keine oder nur eine unzureichende Nachbesserung des vorgelegten Plans kann die BaFin einen Sonderbeauftragten mit der Erstellung und der Durchführung des Plans beauftragen.&nbsp;<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BR-Drs.&nbsp;<a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0845_11.pdf" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >845/11</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Bundesgesetzblatt</category>
			<category>Europa,Staat</category>
			<category>Verwaltung</category>
			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			<category>Neues aus Berlin</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 10:14:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schneller Unterhaltsleistungen</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5886&#38;cHash=8e5db257fa3da5a019c583064ddc83f7</link>
			<description>Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Gesetzentwurf soll die Gewährung der Unterhaltsleistung nach dem UVG entbürokratisiert werden. Das UVG dient dazu, alleinerziehende Elternteile vorübergehend finanziell zu unterstützen. Diese erziehen in aller Regel ihre Kinder unter erschwerten Bedingungen und müssten im Fall der Trennung auch für den fehlenden Unterhalt des anderen Elternteils aufkommen. Die Unterhaltsleistung wird dabei entweder als Vorschuss oder als Ausfallleistung gewährt. Durch die Gewährung des Unterhaltsvorschusses gehen Unterhaltsansprüche der Kinder auf das Land über, das dann Rückgriff bei dem oder der Unterhaltsverpflichteten nimmt. Damit soll zum einen sichergestellt werden, dass der gewährte Unterhaltsvorschuss durch das Land wieder vom Unterhaltsschuldner zurückerlangt werden kann. Zum anderen wird dadurch der Unterhaltsschuldner angehalten, auch für Zeiten nach Bezug des Unterhaltsvorschusses Unterhaltszahlungen zu leisten.<br /><br />Das Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz will es für alleinerziehende Elternteile erleichtern, den Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dazu sollen sie künftig weniger Nachweise erbringen müssen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den zuständigen Stellen die Anspruchsprüfung und -bewilligung zu erleichtern, so dass das Antragsverfahren schneller durchgeführt werden kann.&nbsp;<br /><br />Schließlich strebt der Gesetzentwurf an, den Rückgriff des Landes gegenüber der Unterhaltsschuldnerin/dem Unterhaltsschuldner zu erleichtern. Dazu sollen die bereits bestehenden Auskunftsansprüche erweitert werden. Ferner werden die Beurkundungsbefugnisse des Jugendamtes ausgeweitet, so dass der Rückgriff künftig kostengünstiger erfolgen kann.<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BR-Drs.&nbsp;<a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0844_11.pdf" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >844/11</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Bundesgesetzblatt</category>
			<category>Europa,Staat</category>
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			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			<category>Neues aus Berlin</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 10:12:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Grüne wollen Fernstraßenausbau neu regeln</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5885&#38;cHash=b18008e5034d933eda51d9cba5594cf9</link>
			<description>Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat in den Bundestag ein Gesetz zur Bedarfsfestlegung des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Gesetzentwurf will die Fraktion nach eigenen Angaben sicherstellen, dass die Entscheidung über den Bau und Ausbau von Bundesfernstraßen allein dem Deutschen Bundestag obliegt. Nach dem Fernstraßenausbaugesetz dürfen Bau- und Ausbau von Bundesfernstraßen nur nach den im Bedarfsplan festgelegten Stufen erfolgen. Das Gesetz sieht vor, spätestens nach fünf Jahren den Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen, wobei diese durch Gesetz erfolgen muss. Die Entscheidung über den Ausbau von Bundesfernstraßen obliegt damit grundsätzlich dem Gesetzgeber. Das Fernstraßenausbaugesetz sieht jedoch in § 6 eine Ausnahme von diesem Grundsatz vor. Danach können die Straßenbaupläne im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen, soweit dies wegen eines unvorhergesehenen höheren oder geringeren Verkehrsbedarfs, insbesondere aufgrund einer Änderung der Verkehrsstruktur, erforderlich ist. Inzwischen werden jedoch eine Vielzahl von Verkehrsprojekten entwickelt, so DIE GRÜNEN, ohne dass sie dem Bedarfsplan entsprechen. Dies werde auf § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes gestützt. Eine derartig exekutive Verkehrsplanung führe zu Intransparenz für Bürger und Parlamentarier, sei letztlich undemokratisch und müsse daher abgestellt werden.<br /><br />Der Gesetzentwurf sieht daher vor, § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes aufzuheben und in § 2 des Fernstraßenausbaugesetzes einzufügen, dass im Bedarfsplan nicht oder nicht auf der entsprechenden Stufe angenommene Bau- oder Ausbauvorhaben nicht geplant werden dürfen. Dies soll sicherstellen, dass keine Planung ohne gesetzgeberische Entscheidung vorgenommen wird.<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BT-Drs.&nbsp;<a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/1707885.pdf" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >17/7885</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Bundesgesetzblatt</category>
			<category>Europa,Staat</category>
			<category>Verwaltung</category>
			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			<category>Neues aus Berlin</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 17:50:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Besteuerung von Sportwetten</title>
			<link>http://www.betrifft-gesetze.de/index.php?id=106&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=5854&#38;cHash=c03f1758bd621dfe912ad0ce257118b7</link>
			<description>Die Bundesländer wollen künftig Sportwetten besteuern.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anlass für die Gesetzesinitiative ist die Möglichkeit, künftig eine begrenzte Anzahl an Konzessionen für Sportwetten zu erteilen. Dies sieht der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) vor. Die Konzessionen können über die im Staatsvertrag enthaltene Experimentierklausel in- und ausländischen Wettanbietern gleichermaßen erteilt werden. Allerdings werden Sportwetten mit einem ausländischen Wettanbieter nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz derzeit nicht besteuert. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, das Steuerrecht für Sportwetten zu öffnen. Sämtliche Sportwetten im Geltungsbereich des Gesetzes sollen fortan der Besteuerung unterworfen werden.<br /><br />Weiterführende Hinweise:<br /><br />BR-Drs.&nbsp;<a href="http://www.edrucksachen.de/pdf/0761_11.pdf" title="Verweis auf eine Externe Seite" target="_blank" class="ExternerLinkHighlight" >761/11</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Betrifft Gesetze</category>
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			<category>Newsletter Betrifft-Gesetze</category>
			<category>Parlamentsdrucksachen</category>
			<category>Neues aus Berlin</category>
			
			Peter Schmidt
			<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 16:11:00 +0100</pubDate>
			
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