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Allgemeine Informationen

Was sind Parlamentsdrucksachen?

Alle Vorlagen, die im Bundestag verhandelt werden, erscheinen als Drucksache: Gesetzentwürfe, Anträge von Fraktionen oder der Bundesregierung, Beschlussempfehlungen und Berichte aus den Ausschüssen, Änderungs- und Entschließungsanträge, Große und Kleine Anfragen aus dem Parlament an die Bundesregierung, Berichte und Unterrichtungen sowie Fragen für die Fragestunde im Plenum.

Zusammen mit der Nummer der aktuellen Wahlperiode ergibt die fortlaufende Zahl die amtliche, einmalige Drucksachen-Nummer, zum Beispiel 16/1234. In einer in der Regel vierjährigen Wahlperiode entstehen im parlamentarischen Betrieb mehr als 10.000 Drucksachen – viele von geringem Umfang, einige wie der jährliche Haushaltsplan mit mehr als 3000 Seiten.

Alle dem Bundesrat vorgelegten Beratungsgegenstände werden in Drucksachen niedergelegt. Grunddrucksachen, die den Gang einer Beratung einleiten, werden mit einer fortlaufenden Nummer und einer zweistelligen Jahresangabe bezeichnet, zum Beispiel 100/03.

Wer arbeitet mit den Abonnements der Parlamentsdrucksachen?

Wirtschaftsunternehmen, Steuerberater, Rechtsanwälte und Verbände, aber auch Privatleute nutzen die Aboservices des Bundesanzeiger Verlages, um sich zu informieren und die laufenden Änderungen und Begründungen von Gesetzesinhalten in ihre tägliche Arbeit einfließen zu lassen.

Welchen Vorteil bieten die Abonnements der Parlamentsdrucksachen?

Bis ein Gesetz oder eine Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig wird, ist es oft ein langer und schwieriger Weg. Zahlreiche Änderungen und  Anträge, Diskussionen und Debatten bilden den Werdegang eines Gesetzes oder einer Verordnung.

Diese Fachinformationen liefern die Infodienste des Bundesanzeiger Verlages aus Bundestag und Bundesrat regelmäßig und zuverlässig und dokumentieren so jedes aktuelle Gesetzgebungsverfahren. Rechtverbindlichkeit im Parlamentsgeschehen bietet nur der Bundesanzeiger Verlag.

 

Papier- und eDrucksachen-Abonnement

Wie funktionieren die Aktualitätendienste?

Die täglich neu veröffentlichten Parlamentsdrucksachen werden entweder komplett versendet oder gefiltert und in bestimmte Fachgebiete eingeordnet. Die Zustellung der Lieferungen erfolgt entsprechend dem gewählten Dokumentenformat (Papier, PDF-Datei) per Post oder E-Mail. 

Die per E-Mail erhaltenen Drucksachen und Bundesgesetzblätter können direkt heruntergeladen, ausgedruckt und abgespeichert werden.

Was ist in den Lieferungen enthalten?

Parlamentsdrucksachen von Bundestag und Bundesrat:

Protokolle über Plenarsitzungen
Gesetzesanträge
Gesetzentwürfe von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
Stellungnahmen des Bundesrates
Verordnungen
Unterrichtungen
Empfehlungen und Beschlüsse
Fragestunden
Parlamentarische Anfragen und Antworten
Berichte aufgrund gesetzlicher Vorgaben

Bundesgesetzblatt Teil I und II

 

Sonstige Hinweise

Technische Voraussetzungen für das eDrucksachen-Abonnement

Zur Nutzung Ihres eDrucksachen-Abonnements und zum Anzeigen der PDF-Dokumente benötigten Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.

Wie dürfen die erhaltenen Daten weiterverwendet werden?

Das eDrucksachen-Abonnement umfasst die Zusendung von Rechercheergebnissen bestimmter Themenbereiche. Die Dokumente können heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

An der äußeren Form der Zusendung macht der Bundesanzeiger Verlag urheberrechtliche Ansprüche geltend. Eine direkte Weiterleitung innerhalb des Unternehmens (Rechnungsnehmer) ist gestattet, die kommerzielle Weiterverwendung oder externe Weiterleitung der Abonnementslieferungen ist untersagt.

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